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Einflussnahme

ILO 169 Konvention wieder nicht ratifiziert

Menschenrechte für 350 Millionen Angehörige indigener Völker

Leider hat der Deutsche Bundestag in einer Debatte am 29. März die Bundesregierung nicht aufgefordert, endlich die ILO 169-Konvention zu ratifizieren. Damit hat er versäumt, das Völker- und Menschenrecht in Deutschland weiter zu entwickeln.

Die auf rund 350 Millionen geschätzten Angehörigen von weltweit etwa 5000 Ureinwohnervölkern können über diese Konvention u.a.

- ihre Landrechte geltend machen;

- die Verfügung der auf ihren Gebieten befindlichen Ressourcen beanspruchen;

- ihre traditionellen Selbstverwaltungsorgane einfordern.

 

Herzstück der ILO-Konvention Nr. 169 ist die Vorgabe, Konsultationen mit den indigenen Völkern abzuhalten, wenn Entwicklungsvorhaben auf ihren Gebieten durchgeführt oder Gesetze mit direktem Bezug geändert werden sollen. Die Konsultationen sind darauf ausgerichtet, die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung zu erreichen.

 

Politik und Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland nehmen

- durch Investitionen im Ausland, die auch durch Hermesbürgschaften abgesichert sind,

- durch Beteiligungen an Erdöl- oder Erdgaslieferungen

- oder auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

Einfluss auf die Integrität indigener Gemeinschaften und ihrer Territorien. In der Regel werden diese Gemeinschaften über Vorhaben und Investitionen nicht benachrichtigt und erst recht nicht um ihre Zustimmung gebeten. Das Konsultationsrecht wird international auch durch Gerichtsbeschlüsse zunehmend zu einem internationalen Rechtsstandard.

 

Das Europaparlament mahnte die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mehrfach, das Übereinkommen zu unterzeichnen und dem Beispiel der Niederlande, Dänemarks und neuerdings Spaniens zu folgen. Insgesamt haben inzwischen 18 Staaten das Übereinkommen in nationales Recht überführt. Die Bundesrepublik Deutschland verweigert trotz einer Aufforderung des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2002 seit 1989 eine Ratifizierung unter dem Hinweis auf Prüfung der Rechtslage.

Forum Menschenrechte

Franciscans International
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